AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der LuGIS-IT

1. Allgemeines

1.1. Die Grundlagen der Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber/Käufer und Auftragnehmer bilden das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie die nachfolgenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LuGIS-IT ".

1.2. Für die Geschäftsbeziehung zwischen LuGIS-IT und dem Auftraggeber - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt LuGIS-IT nicht an, es sei denn, LuGIS-IT hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3. Durch Unterschriftsleistung auf dem Auftrag oder Bestätigung im Internet gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LuGIS-IT als vereinbart.

2. Vertragsabschluss und Rücktritt

2.1. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er innerhalb von 3 Wochen nach Eingang von LuGIS-IT schriftlich bestätigt oder die Lieferung bereits ausgeführt wurde.

2.2. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsantrag bzw. Abschluss getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Auftragsänderungen können nur in gegenseitiger Vereinbarung durchgeführt werden und bedürfen ebenfalls der Schriftform.

2.3. Bei Bestellungen des Auftraggebers über das Internet verpflichtet sich LuGIS-IT , diese zu den Bedingungen der Website von LuGIS-IT anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist LuGIS-IT zum Rücktritt berechtigt.

2.4 . Der Auftraggeber ist nach Bestellung von Hard- und Software bei LuGIS-IT 3 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Bei Stornierung eines Auftrages werden Stornierungsgebühren in Höhe von 3% des Auftragswertes, mindestens aber 15€ erhoben. Für Vertragsabschluss und Rücktritt von Schulungen gilt Absatz 2.12 dieser AGB.

2.5. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.6. LuGIS-IT behält sich den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Ware trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nur wesentlich überteuert beschafft werden kann. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, das die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bei bereits bezahltem Kaufpreis wird dieser unverzüglich erstattet.

2.7. Bei nachträglichen Wünschen des Auftraggebers zur Änderung oder Ergänzung des vertraglichen Leistungsinhalts verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit in angemessenem Umfang.

2.8.
(1) Eine Verlängerung der Lieferzeit tritt auch ein bei Vorliegen außerhalb des Willens von LuGIS-IT liegenden unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, etc. oder Verzögerungen oder Ausfällen bei der Anlieferung von vertragsgegenständlichen Teilen an LuGIS-IT Streik bzw. Aussperrung.
(2) Sinngemäß gilt Absatz 1 auch dann, wenn diese Umstände bei einem Lieferanten oder Unterlieferanten von LuGIS-IT vorliegen.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 bleiben die Rechte des Kunden aus §323 BGB unberührt.

2.9. Ist ein Leistungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von LuGIS-IT verschuldet, ist LuGIS-IT berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dem Auftraggeber stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen LuGIS-IT zu.

2.10. Wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber nicht in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist LuGIS-IT berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung die Vorbehaltsware zurückzufordern.

2.11. LuGIS-IT kann Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes vornehmen, soweit diese Veränderungen nicht grundlegend sind und durch diese Veränderungen der gewöhnliche oder vertragsgemäße Zweck unerheblich eingeschränkt wird.

2.12. Für vereinbarte Schulungsleistungen gelten folgende Bedingungen: Bei einer Stornierung des Auftraggebers später als 7 Tage vor Kursbeginn sind 50% der Gebühren zu entrichten, bei späteren Absagen oder bei Fernbleiben vom Kurs berechnen wir die volle Teilnehmergebühr. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns das Recht einer Absage des Kurses vor, bereits eingezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet. Bei Ausfall eines Kurses aus technischen Gründen (zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt, Krankheit des Dozenten) bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber der LuGIS-IT . Wir bemühen uns in diesen Fällen um Ausweichtermine für die entsprechenden Kurse. Eingezahlte Gebühren werden in voller Höhe zurückerstattet.

3. Lieferung

3.1. Ist keine andere Lieferform vereinbart, erfolgt Versand der Ware ab Lager LuGIS-IT Herrenberg. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zu liefernden Sachen geht auf den Auftraggeber über, sobald sie dem Auftraggeber übergeben wurden. Gleiches gilt, sobald eine Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von LuGIS-IT verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3.2. Die Warenanlieferungen erfolgen, so nicht anders schriftlich vereinbart, unfrei per Paketdienst, Spedition oder eigenen Fuhrpark. Sofern keine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers vorliegt, werden alle Lieferungen zugunsten und auf Rechnung des Auftraggebers transportversichert.

3.3. Die Warenanlieferung ist unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Lieferschein/Rechnung zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen, die später als 4 Arbeitstage nach der Anlieferung bei uns eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

3.4. Transportschäden sind innerhalb von 4 Werktagen nach Warenerhalt unter Verwendung eines Schadensmeldungsformulars schriftlich an LuGIS-IT zu melden.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die gelieferte Ware steht unter allen Formen des erweiterten Eigentumsvorbehalts.

4.2. LuGIS-IT behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung aller LuGIS-IT zustehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenkosten, wie beispielsweise Verpackungs- und Versandkosten vor.

4.3. Bei Einbau in fremde Waren durch den Auftraggeber wird LuGIS-IT Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Produkten.

4.4. Der Auftraggeber ist berechtigt die von LuGIS-IT unter dem beschriebenen Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit LuGIS-IT tritt der Auftraggeber seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung an LuGIS-IT ab. Der Auftraggeber ist ermächtigt, diese Forderung gegen seine Abnehmer (Käufer)selbst einzuziehen. LuGIS-IT behält sich das Recht vor, dem Abnehmer der Sachen die Abtretung anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen, falls der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist er verpflichtet, auf Verlangen von LuGIS-IT die erforderlichen Daten, insbesondere Namen, Adresse, Telefonnummer des Käufers sowie die an ihn veräußerten Waren, mitzuteilen, damit LuGIS-IT dem Abnehmer gegenüber die Abtretung der Forderung anzeigen und diese selbst einziehen kann.

4.5. Bei Pfändung oder anderer Beeinträchtigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt und das Eigentum von LuGIS-IT hinzuweisen. Zusätzlich ist der Auftragnehmer verpflichtet, LuGIS-IT unverzüglich telefonisch oder per Fax unter Angabe des Sachverhalts zu informieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LuGIS-IT den Namen des oder der Dritten, die eine Pfändung betreiben oder sonstige Beeinträchtigungen verursachen, so mitzuteilen, dass LuGIS-IT in der Lage ist, seine rechtlichen Interessen dem Dritten gegenüber zu wahren.

4.6. LuGIS-IT verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
5. Preise
5.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise und verstehen sich in €. Die gesetzliche jeweilige Mehrwertsteuer wird zuzüglich berechnet, ebenso wie die Verpackungs- und Versandkosten. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von LuGIS-IT genannten Preise.

5.2. Die Preise verstehen sich ab Auslieferungslager von LuGIS-IT.

6. Zahlung

6.1. Für die Lieferung gelten die vereinbarten Zahlungsbedingungen Bar-Nachnahme,
VerrechnungsscheckNachnahme, Lastschriftabbuchung oder Rechnung im Rahmen der von LuGIS-IT gegebenen Limits. Erstbestellungen erfolgen prinzipiell gegen V- Scheck, Vorkasse oder Bar-Nachnahme. Skonti werden nur akzeptiert, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden und die Zahlung in der vereinbarten Frist erfolgt..

6.2. Alle Zahlungen haben, soweit nicht anders vereinbart innerhalb des auf den Rechnungen enthaltenen Zahlungsziels zu erfolgen. Bei Überschreiten des benannten Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber ohne Mahnung im Zahlungsverzug.

6.3. Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz derDeutschen Bundesbank fällig.

7. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung

7.1. Ein Recht der Aufrechnung oder Abtretung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von LuGIS-IT anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur in soweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. LuGIS-IT gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind und für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung geeignet sind bzw. sich für die gewöhnliche Verwendung eignen. Dabei sind sich die Partner bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

8.2. LuGIS-IT übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen von Software den Anforderungen des Kunden genügen und die Vertragsprodukte in der vom Kunden getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Installations- und Konfigurationsleistungen werden von LuGIS-IT grundsätzlich nicht geschuldet, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

8.3. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit sowie bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

8.4. Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber LuGIS-IT innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Lieferung über die Hotline mitzuteilen. Auf Verlangen muss diese Mängelrüge schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen. In diesem Sinne offensichtlich sind Mängel, die so offen zutage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne weiteres auffallen.

8.5. Bei mangelhafter Lieferung ist LuGIS-IT zur Mangelbeseitigung durch kostenlose Nachbesserung, kostenlosen Austausch der fehlerhaften Teile oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber muss zwei Versuche der Mängelbeseitigung des gleichen Mangels dulden. Schlagen Nachbesserung, Austausch oder Ersatzlieferung endgültig fehl, kann der Auftraggeber die anteilmäßige Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

8.6. LuGIS-IT ist nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleistungspflichtig. Leistungen gegenüber Dritten
werden nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber erbracht.

8.7. Sind die aufgetretenen Fehler auf Umstände zurückzuführen, die LuGIS-IT nicht zu vertreten hat, sondern die aus der Sphäre und dem Risikobereich des Auftraggebers stammen, entfällt eine Gewährleistungspflicht. Dies gilt z. B. bei Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials oder im Falle einer Nichtbeachtung der Installationsvoraussetzungen. Des weiteren entfällt eine Gewährleistung, wenn der Kunde Änderungen oder Eingriffe am Kaufgegenstand vorgenommen hat, es sei denn, der Kunde weist im Zusammenhang mit der Fehlermeldung an LuGIS-IT nach, dass der Eingriff für den Fehler nicht ursächlich war. Der Gewährleistungsanspruch erlischt auch bei fehlender oder
unzureichender Wartung.

8.8. Der Auftraggeber soll Fehler, die bei vertragsgemäßer Nutzung auftreten, LuGIS-IT unverzüglich in nachvollziehbarer Form mit Angabe der für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen melden. Auf Wunsch von LuGIS-IT soll die Meldung in beiderseitigem Interesse schriftlich erfolgen.

8.9. Bei den verkauften Sachen findet die Fehlerbeseitigung am Sitz von LuGIS-IT statt, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Der Auftraggeber hat die Ware ordnungsgemäß verpackt, einschließlich mitverkauften Zubehörs (z.B. Tastatur, Verbindungskabel, Dokumentation etc.) anzuliefern.

8.10. Die Rücksendung defekter Geräte erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8.11. Rücksendungen, bei denen kein Fehler festgestellt wird (z.B. Bedienungsfehler des Auftraggebers), sind kostenpflichtig und werden dem Auftraggeber mit eine Bearbeitungspauschale von 25 €, zuzüglich Versandkosten und MwSt. in Rechnung gestellt.

8.12. Ein Anspruch auf Fehlerbeseitigung ist ausgeschlossen, wenn der Fehler nicht reproduzierbar ist oder nicht anhand von maschinell erzeugten Ausgaben aufgezeigt werden kann.

8.13. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit ausgeführten Softwareinstallationen sind ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet LuGIS-IT nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchführt und dadurch sicherstellt, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

8.14. Bei Reparaturen werden Datenträger in der Regel formatiert. Für nicht erfolgte Datensicherung und Datenverluste, die sich in Folge einer Instandsetzung ergeben, übernimmt LuGIS-IT daher keine Haftung.

8.15. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. LuGIS-IT haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet LuGIS-IT nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

8.16. Soweit die Haftung von LuGIS-IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

8.17. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber Ansprüche aus §§1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.

9. Datenverarbeitung

9.1. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der LuGIS-IT mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die LuGIS-IT im Rahmen der vertraglichen Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind.

9.2. LuGIS-IT behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung, z.B. beantragter Mahnbescheide bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheide, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu melden. Hierbei wird LuGIS-IT die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einhalten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Erfüllungsort ist Herrenberg.

10.2. Als Gerichtsstand wird vereinbart, soweit Auftraggeber/Käufer prorogationsfähig ist, das für den Streitwert zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin/Verkäuferin

11. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in der Vereinbarung eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Herrenberg, 31.07.2010

AGB Sitemap Kontakt Impressum Datenschutz Anfahrtskizze

Partner sind unabhängige Fachhändler für deren Handlungen oder Unterlassungen Autodesk nicht haftbar gemacht werden kann. Die Preisgestaltung und bestimmte andere Geschäftsbedingungen liegen im Ermessen der Fachhändler.
Autodesk®, AutoCAD®, Civil 3D® , Topobase™, Inventor®, LT® , Revit®, Navisworks®, 3ds Max®, Showcase®, Sketchbook®, DWG™, DWG TrueView™, DWG TrueConvert™, DWF sind eingetragene Marken von Autodesk, Inc. Die Veröffentlichung dieses Materials erfolgt durch einen unabhängigen autorisierten Fachhändler für Autodesk-Produkte. Alle anderen Firmen- und Produktbezeichnungen sind Marken der jeweiligen Inhaber oder anderweitig urheberrechtlich durch diese geschützt.

Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung unserer Website, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Erweiterte Einstellungen